ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON VERTIGO SPORTS ACTIVE B.V.

      1. Definitionen
      2. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
      3. Abschluss der Vereinbarung
      4. Zahlung
      5. Preis
      6. Änderungen am Aktivitätsprogramm
      7. Stornierung durch den Kunden
      8. Änderungen durch den Organisator
      9. Stornierung durch den Veranstalter
      10. Pflichten des Veranstalters
      11. Haftung des Veranstalters
      12. Verbindlichkeiten des Veranstalters
      13. Unzulänglichkeiten
      14. Anwendbares Recht und Streitigkeiten


1. Definitionen

1.1 Aktivitäten: Kitesurfen, Windsurfen, Powerkiten, Kitebuggy, Brandungskajak, Brandungs-Rafting, Stand-up-Paddling, Skimboarding, Slacklining, Balance Boarding, Beachgolf, Beachgames.

1.2 Arrangement: Dienstleistung oder Aktivität oder Kombination von Dienstleistungen oder Aktivitäten, die vom Veranstalter in einer kommerziellen oder professionellen Eigenschaft organisiert oder angeboten werden, sowie die Bereitstellung von Einrichtungen. Diese Dienste, Aktivitäten oder Einrichtungen können aus der Vermietung oder dem Verkauf von Ausrüstungen, der Bereitstellung von Transportmitteln oder Aktivitäten, der Bereitstellung von (Unterkunft), der Erteilung von Unterricht und der Beaufsichtigung von (Teilen eines) Tätigkeitsprogramms bestehen.

1.3 Veranstalter: die Person, die im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs dem Kunden Arrangements anbietet.

1.4 Vertreter des Veranstalters: die Person, die im Namen des Veranstalters handelt, z. B. als Leiter einer Aktivität (auch: Instruktor, Trainer, Spielleiter oder Reiseleiter genannt).

Vertrag: der Vertrag, mit dem sich der Veranstalter gegenüber dem Kunden verpflichtet, ein Arrangement zu erbringen.

Auftraggeber: jede natürliche oder juristische Person, die entweder im Namen Dritter oder nicht im Namen Dritter einen Vertrag mit dem Veranstalter abschließt.

Teilnehmer: jede natürliche Person, die tatsächlich an einer Vereinbarung beteiligt ist. Artikel 2 Anwendbarkeit


2. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote, Kostenvoranschläge und Verträge

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote, Offerten und Vereinbarungen in Bezug auf alle Aktivitäten des Veranstalters.

2.2 Der Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird vom Veranstalter ausdrücklich widersprochen.

2.3 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur in schriftlicher Form möglich. Artikel 3: Abschluss und Inhalt der Vereinbarung


3. Abschluss der Vereinbarung

3.1 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot des Veranstalters entweder mündlich (oder telefonisch) oder schriftlich annimmt. Der Kunde erhält vom Veranstalter oder der Buchungsstelle eine schriftliche Bestätigung der Vereinbarung.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, dem Veranstalter bei Zustandekommen des Vertrages alle persönlichen Umstände seiner Person und/oder der Personen, in deren Auftrag er den Vertrag abschließt, mitzuteilen, soweit sie für den ordnungsgemäßen Ablauf des Arrangements von Bedeutung sein können. Diese Verpflichtung gilt insbesondere für alle relevanten medizinischen und krankheitsbezogenen Angaben.

3.3 Der Kunde kann, falls gewünscht, Präferenzen angeben. Der Veranstalter wird diese einhalten, soweit es in seiner Macht steht.

3.4 Das Angebot des Veranstalters ist freibleibend und kann vom Veranstalter zum Zeitpunkt der Buchung oder innerhalb von zwei Werktagen danach widerrufen werden.

3.5 Eine Person, die einen Vertrag im Namen einer anderen Person abschließt, haftet gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben.


4. Zahlung

4.1 Für alle Tätigkeiten sind 50 % des Angebotspreises sofort nach Unterzeichnung auf der Grundlage der zugesandten Anzahlungsrechnung zu zahlen.

4.2 Die restlichen 50% sind 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes mit dem Veranstalter vereinbart wurde.

4.3 Der Kunde, der nicht fristgerecht zahlt, kommt von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung bedarf. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder die vollständige Erfüllung zu verlangen. Der Veranstalter ist berechtigt, eine zusätzliche Vergütung für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag bereits entstandenen Kosten zu verlangen.

4.4 Der Kunde, der nicht rechtzeitig zahlt, schuldet dem Veranstalter ab dem Tag des Verzugs einen monatlichen Zins in Höhe von 5 % auf die Vertragssumme zuzüglich Kosten, wobei ein angefangener Monat als ein Monat gezählt wird. Alle angemessenen Kosten für die Einziehung der Forderung, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, gehen zu Lasten des säumigen Kunden. Diese Kosten werden auf der Grundlage des Hebesatzes der niederländischen Rechtsanwaltskammer berechnet.


5. Preis

5.1 Auf Wunsch des Kunden wird der Veranstalter ein Angebot für ein in Absprache vereinbartes Arrangement erstellen. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, exklusive Umsatzsteuer.

5.2 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Preis im Zusammenhang mit Änderungen von Personalkosten, Kosten der Unterkunft etc. bis 14 Tage vor Beginn um maximal 15% zu erhöhen oder zu senken. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Kunden diese Preisänderung so schnell wie möglich mitzuteilen und zu erläutern.

5.3 Falls der Veranstalter eine Preiserhöhung beschließt, hat der Kunde das Recht, die Preisänderung abzulehnen. Der Kunde muss den Veranstalter so schnell wie möglich über seine Entscheidung informieren.

5.4 Lehnt der Kunde die Preisänderung ab, ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

5.5 Bei Beginn des Arrangements kann der Veranstalter vom Kunden eine Anzahlung verlangen. Diese wird bei Beendigung des Vertrages nach Abzug aller Beträge, die der Kunde dem Veranstalter aufgrund des Vertrages schuldet, zurückerstattet.


6. Änderungen im Tätigkeitsprogramm

6.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus Gründen, die in der eigenen Betriebsführung oder in der Betriebsführung Dritter liegen, Programmänderungen vorzunehmen oder das Programm abzusagen; in diesem Fall verpflichtet sich der Veranstalter, den Kunden unverzüglich zu informieren.

6.2 Im Falle einer Stornierung im Sinne von Artikel 6.1 verpflichtet sich der Veranstalter, die bereits geleistete Zahlung ganz oder teilweise unverzüglich zu erstatten. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass der Veranstalter dem Kunden kein gleichwertiges Programm als Ersatz angeboten hat.

6.3 Der Vertrag kann durch den Auftraggeber geändert werden. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl kann nur innerhalb einer Marge von 10 % und bis zu acht Arbeitstagen vor dem Ausführungstermin angegeben werden. Für zusammengesetzte Arrangements mit Gruppenpreisen, wie z. B. separate Workshops, gibt es keine Preisänderung.

6.4 Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % wird der volle Preis pro Person berechnet.

6.5 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl muss 8 Werktage vor dem Partytermin schriftlich mitgeteilt werden. Es wird immer der volle Preis berechnet. Der Veranstalter kann nicht garantieren, dass diese zusätzlichen Reservierungen immer möglich sind.


7. Stornierung durch den Kunden
7.1 Dem Auftraggeber wird empfohlen, für die zu organisierende Veranstaltung eine Rücktrittskosten- und/oder Veranstaltungsversicherung abzuschließen.

7.1 Dem Auftraggeber wird empfohlen, für die zu organisierende Veranstaltung eine Rücktrittskosten- und/oder Veranstaltungsversicherung abzuschließen.

7.2 Der Kunde kann den Vertrag nur durch eine Mitteilung per Einschreiben an den Veranstalter kündigen. Das Datum des Poststempels gilt als Datum der Stornierung.

7.3 Im Falle einer Stornierung durch den Kunden schuldet dieser dem Veranstalter in jedem Fall - bei Stornierung innerhalb von 10 Tagen vor Beginn des Arrangements 100% des vereinbarten Preises; - bei Stornierung bis 10 Tage vor Beginn des Arrangements wird die geleistete Anzahlung abzüglich der Kosten zurückerstattet. Diese Kosten beinhalten Verwaltungskosten, eventuelle Einkäufe und Reservierungskosten bei Dritten.

7.4 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für bereits entstandene Kosten des Kunden, wie z.B. Versicherungsprämien, wenn eine Aktivität nicht durchgeführt werden kann.


8. Änderungen durch den Organisator

8.1 Durch wichtige Umstände, die dem Kunden unverzüglich mitgeteilt werden, kann der Veranstalter gezwungen sein, das angebotene Arrangement zu ändern. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Kunden eine Alternative anzubieten, die den spezifischen Charakter und die Art der Pauschalreise so weit wie möglich unberührt lässt, und den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.

8.2 Der Kunde kann die Änderung ablehnen, wenn sich die Alternative grundlegend von der ursprünglichen Vereinbarung unterscheidet oder die Änderung in sonstiger Weise für den Kunden nachteilig ist. Der Kunde, der die Änderung ablehnt, muss den Veranstalter so schnell wie möglich informieren. Der Kunde hat in diesem Fall Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung bereits gezahlter Gelder.

8.3 Die Veranstaltung findet grundsätzlich auch bei schlechtem Wetter statt, es sei denn, es wurden vorher schriftlich andere Vereinbarungen getroffen. Bei schlechtem Wetter wird sich der Veranstalter bemühen, das Programm so anzupassen, dass sich die Unannehmlichkeiten für die Teilnehmer in Grenzen halten. Indoor-Aktivitäten werden auf jeden Fall stattfinden.

8.4 Die Durchführung des Arrangements ist von den örtlichen (Wetter-)Bedingungen abhängig. Bei Veranstaltungen, die von einem Vertreter des Veranstalters geleitet werden, hat dieser Vertreter das Recht Die Durchführung der Anordnung ist von den örtlichen (Wetter-)Bedingungen abhängig.


9. Stornierung durch den Veranstalter

9.1 Der Veranstalter hat jederzeit das Recht, bei schwerwiegenden, nicht vorhersehbaren und nicht abwendbaren Umständen, wie z.B. (Bürger-)Krieg, Terror, politische Unruhen, Naturkatastrophen, Lebensmittelknappheit, Generalstreiks usw. den Vertrag zu kündigen.
Streiks etcetera. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich und unter Angabe von Gründen über die Absage zu informieren.

9.2 Im Falle einer Stornierung durch den Veranstalter vor Beginn des Arrangements hat der Kunde Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des bereits gezahlten Geldes. Der Organisator wird

sich bemühen, dem Kunden ein Arrangement vergleichbarer Qualität anzubieten, wenn möglich im gleichen Zeitraum.

9.3 Schwerwiegende Mängel bei der Durchführung des Vertrages durch den Auftraggeber oder den/die Teilnehmer, wie z.B. die unsachgemäße Verwendung der zur Verfügung gestellten Materialien, geben den
9.3 Schwerwiegende Mängel bei der Durchführung des Vertrages durch den Kunden oder den/die Teilnehmer, wie z.B. die unsachgemäße Verwendung der zur Verfügung gestellten Materialien, berechtigen den Veranstalter zur sofortigen Aussetzung seiner Verpflichtungen, insbesondere zur Rücknahme der von ihm zur Verfügung gestellten Materialien und/oder zur Einstellung der Aktivitäten. In diesem Fall kann der Veranstalter den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden kündigen. Der Veranstalter hat Anspruch auf vollen Ersatz aller Kosten und Schäden, die dem Kunden entstehen.


10. Pflichten des Veranstalters

10.1 Der Veranstalter ist verpflichtet, den Vertrag in Übereinstimmung mit den Erwartungen, die der Kunde aufgrund des Vertrages oder der Veröffentlichungen des Veranstalters haben kann, durchzuführen. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Teilnehmer nach Maßgabe der Umstände Hilfe und Beistand zu leisten, wenn die Veranstaltung nicht den Erwartungen entsprechend verläuft.

10.2 Die Ordnungsmäßigkeit der Durchführung des Vertrages ist auch anhand des sportlichen oder abenteuerlichen Charakters der Tätigkeit und anhand der Höhe des Vertrages zu beurteilen.

11. Haftung des Veranstalters

11.1 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:
a. Umstände, die dem Teilnehmer zuzurechnen sind, wie z.B. unzureichende Gesundheit oder Fitness, unzureichende persönliche Ausrüstung, unsachgemäßes Handeln oder Unterlassen, Überschätzung der eigenen Fähigkeiten oder Missachtung von Anweisungen;
b. Handlungen und Einflüsse von Dritten, die nicht unmittelbar an der Ausführung des Vertrages beteiligt sind;
c. Umstände, die nicht auf das Verschulden des Veranstalters zurückzuführen sind und die nach niederländischem Recht oder gesellschaftlich anerkannten Normen vernünftigerweise nicht dem Veranstalter zugerechnet werden können.

11.2 Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsausschlüsse und/oder -beschränkungen gelten auch für Angestellte und sonstige Beauftragte des Veranstalters sowie deren Personal, es sei denn, das Gesetz schließt dies aus.

11.3 Außer aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften und außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist der Veranstalter nicht zum Ersatz von Schäden irgendwelcher Art verpflichtet, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, Schäden an beweglichen oder unbeweglichen Sachen oder an Personen, sowohl auf Seiten des Auftraggebers als auch auf Seiten Dritter handelt. Der Kunde stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei.

11.4 Wenn wir uns bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen der Dienste oder Waren von Dritten bedienen, die von uns eingeschaltet wurden, wozu wir jederzeit berechtigt sind, werden wir niemals weitergehende Verpflichtungen oder Haftung übernehmen, als wir von diesen Dritten beanspruchen können. Wir

wird den Auftraggeber auf dessen Wunsch über die geltenden vertraglichen (Haftungs-)Bestimmungen dieser Dritten informieren.


12. Pflichten des Kunden und Teilnehmers

12.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Veranstalter bei Vertragsabschluss alle persönlichen Umstände seiner Person und/oder derjenigen, in deren Auftrag er den Vertrag abschließt, mitzuteilen, soweit sie den reibungslosen Ablauf des Arrangements beeinflussen können. Diese Verpflichtung gilt insbesondere für alle relevanten medizinischen und fitnessbezogenen Angaben. Jeder Teilnehmer an Aktivitäten im oder am Wasser muss im Besitz eines Schwimmdiploms sein.

12.2 Dem Teilnehmer wird empfohlen, vor Beginn des Arrangements eine ausreichende (Reise-)Unfallversicherung abzuschließen, für den Fall, dass bestehende Versicherungen, wie z.B. eine Krankenversicherung, mögliche Schäden nicht ausreichend abdecken.

12.3 Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle Weisungen des Veranstalters oder seines Beauftragten zu befolgen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Arrangements fördern.


12.4 Der Teilnehmer ist verpflichtet, das zur Verfügung gestellte Material in der Art und Weise zu nutzen, wie es nach seiner Natur und der Vereinbarung vorgesehen ist. Der Teilnehmer kann etwaige Mängel bei Erhalt des Materials protokollieren lassen. Der Teilnehmer darf nicht
ohne Genehmigung des Veranstalters Änderungen am Material vorzunehmen oder die Nutzung durch Dritte zuzulassen. Der Teilnehmer informiert den Veranstalter so schnell wie möglich, spätestens jedoch
Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Veranstalter so schnell wie möglich, spätestens jedoch bei Vertragsende, über Beschädigungen oder Verlust von Material zu informieren. Ein Reparaturauftrag bedarf der vorherigen Zustimmung des Veranstalters. Der Teilnehmer wird das zur Verfügung gestellte Material bei Vertragsende an dem vereinbarten Ort an einen Vertreter des Veranstalters übergeben und zwar in dem Zustand, wie er es erhalten hat und so sauber wie möglich. Der Veranstalter ist berechtigt, ggf. zusätzliche Kosten für Reinigung, Durchsuchung, Transport und Lagerung von Materialien, Verlustmeldungen etc. zu berechnen.

12.5 Der Teilnehmer, der eine solche Behinderung oder Belästigung verursacht, dass die Durchführung der Veranstaltung ernsthaft beeinträchtigt wird oder werden kann, der die Sicherheit von sich selbst oder anderen gefährdet oder der in unverantwortlicher Weise mit Natur und Umwelt umgeht, kann vom Veranstalter oder seinem Vertreter von der (weiteren) Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Alle dadurch entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des ausgeschlossenen Teilnehmers, soweit die Folgen der Belästigung oder Störung ihm zuzurechnen sind. Hat der Teilnehmer seinen Ausschluss nicht zu verantworten, erfolgt eine vollständige Rückerstattung des Vertragsbetrages.

12.6 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, fotografische oder sonstige Aufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, für Werbezwecke zu verwenden.


13. Unzulänglichkeiten

13.1 Stellt der Teilnehmer einen Mangel bei der Durchführung des Vertrages fest, so hat er dies dem betreffenden Leistungserbringer so schnell wie möglich mitzuteilen, damit dieser eine angemessene Lösung finden kann. Wird der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben und beeinträchtigt er die Qualität des Arrangements, sollte er so schnell wie möglich dem Veranstalter oder seinem Vertreter vor Ort gemeldet werden. Die Kommunikationskosten werden vom Veranstalter erstattet, es sei denn, es stellt sich heraus, dass sie vernünftigerweise nicht anfallen mussten.

13.2 Wird die Reklamation vor Ort nicht zufriedenstellend erledigt, kann sie spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Veranstaltung schriftlich unter Angabe von Gründen geltend gemacht werden.

an den Organisator. Ist die Vereinbarung nicht zustande gekommen, gilt eine Frist von einem Monat nach dem ursprünglichen Starttermin.

13.3 Jegliche Ansprüche, gleich aus welchem Grund, sowie das Recht, den Vertrag zu kündigen, verjähren mangels rechtzeitiger Mitteilung, in jedem Fall aber ein Jahr nach dem Arrangement oder, wenn das Arrangement gekündigt wurde, ein Jahr nach dem ursprünglichen Starttermin.


14. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

14.1 Auf alle vom Veranstalter zu treffenden Vereinbarungen ist das niederländische Recht anwendbar.

14.2 Im Falle einer Streitigkeit über eine Vereinbarung werden die Parteien versuchen, diese in guter Absprache zu lösen. Wenn der Streit nicht beigelegt werden kann, wird er dem zuständigen Zivilgericht in Middelburg vorgelegt.